Versand & Steuern
Nachfolgend findest du alle Informationen zu unseren Versandrichtlinien, Lieferzeiten & -kosten und Steuern.
Versand & Lieferung
Alle Bestellungen werden von der Schweizerischen Post als versicherte Pakete mit Tracking-Informationen verschickt. Bestellungen, die montags bis freitags vor 10 Uhr (mitteleuropäischer Zeit) eingehen, werden noch am selben Werktag bearbeitet.
Nachdem der Versand eingeleitet wurde, erhältst du automatisch eine Versandbestätigung per E-Mail, die die Tracking-Nummer enthält. Anhand der Sendungsnummer kannst du den aktuellen Lieferstatus deiner Bestellung überprüfen. Beachte, dass es bis zu 24 Stunden nach Erhalt der E-Mail dauern kann, bis die Tracking-Informationen aktualisiert werden.
Wenn du Fragen oder Bedenken zu deiner Bestellung hast, kontaktiere uns bitte unter info@ameli-zurich.com.
Der Versand ist bei einem Mindestbestellwert von 59 CHF kostenlos. Für Bestellungen unter diesem Wert wird eine Versandgebühr von 15,90 CHF erhoben.
Bestellungen in die Schweiz oder nach Liechtenstein werden in der Regel innerhalb von 2-5 Werktagen nach Bearbeitung ausgeliefert.
Als umweltbewusstes Unternehmen bieten wir keine kostenlosen Rücksendungen an.
Bitte beachte, dass Rücksendekosten von 16 CHF berechnet werden. Die Rücksendekosten werden von dem zurückerstatteten Betrag abgezogen.
Erfahre hier mehr über unseren Rückgabe-Ansatz.
Steuern & Zölle
Bei internationalen Bestellungen (Sendungen ausserhalb der Schweiz und der Europäischen Union) können bei der Ankunft im Zielland Zoll- oder Einfuhrgebühren anfallen. Einfuhrzölle und Steuern können von Land zu Land unterschiedlich sein.
Wir bedauern, dir mitteilen zu müssen, dass wir die Kosten für Einfuhrzölle und Steuern nicht übernehmen. Daher sind die Kunden für mögliche zusätzliche Gebühren und Abgaben verantwortlich. Falls du dein Produkt zurückschicken möchtest, sind die Kunden dafür verantwortlich, den gezahlten Betrag von den örtlichen Behörden zurückzufordern.
Wir empfehlen dir, dich vor der Bestellung bei deiner örtlichen Zollbehörde zu erkundigen.
Noch offene Fragen?